Benutze unser Kontaktformular und das FAQ.
Die nachfolgenden Fotografen Lizenzbedingungen gelten für sämtliche Foto-Uploads durch den Fotografen und die damit verbundenen Willenserklärungen und geschlossen Vereinbarungen zwischen PHOTOCASE und Dir als Fotografen.
2.1 Der Fotograf bestätigt durch die Annahme dieser Fotografen Lizenzbedingungen vor Ausführung des Uploads eines Fotos, dass er die für den Upload sowie für die mögliche spätere Lizenzierung durch PHOTOCASE an die Downloader und die weitere bestimmungsgemäße Nutzung des Fotos erforderlichen Rechte innehat.
2.2 Wenn es sich bei dem betreffenden Upload um den ersten Upload des Fotografen bei PHOTOCASE handelt, muss der Fotograf vor der Finalisierung des Uploadvorgangs seinen richtigen und vollständigen Namen sowie seine richtige und vollständige Anschrift mitteilen.
2.3 PHOTOCASE behält sich vor, Fotos abzulehnen oder zu löschen, die nicht den inhaltlichen und formellen Kriterien von PHOTOCASE entsprechen. Der Fotograf hat keinen Anspruch auf Einstellung eines Fotos oder dessen Verbleib in PHOTOCASE.
Der Fotograf erhält für jeden Upload eines Fotos, das von PHOTOCASE akzeptiert und in die Plattform eingestellt wurde, eine Anzahl Downloadcredits kostenfrei.
4.1 Der Fotograf räumt PHOTOCASE einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrechte in dem zum Betrieb des Dienstes erforderlichen Umfang ein.
4.2 Insbesondere räumt der Fotografen PHOTOCASE das Recht ein, das betreffende Foto in PHOTOCASE einzustellen und die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen vorzunehmen. Darüber hinaus räumt der Nutzer PHOTOCASE das Recht ein, das Foto öffentlich zugänglich zu machen, zu senden und anderweitig öffentlich wiederzugeben, wobei hiervon insbesondere auch die Zugänglichmachung bzw. Sendung durch Übertragung der Inhalte auf feste oder mobile Endgeräte anderer Nutzer im Rahmen von automatisierten Abonnement-Diensten (Push-Diensten) oder Abruf-Diensten (Pull-Diensten) (z.B. per Podcasting, RSS-Feed, Atom-Feed, XML-Schnittstelle oder anderen Technologien) umfasst ist, ebenso wie die Möglichkeit für PHOTOCASE, die Fotos über Bildersuchmaschinen im Internet auffindbar zu machen und es den Bildersuchmaschinen oder Fotosuchdiensten zu gestatten, die Fotos in Kleinformat (Thumbnail) zum Zwecke der Anschaulichmachung zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.
4.3 Der Fotograf räumt PHOTOCASE außerdem das Recht ein, die einzelnen Seiten auf PHOTOCASE umfassend mit Social Networks wie insbesondere Facebook und Twitter zu verknüpfen und den Nutzern in diesem Zusammenhang die Möglichkeit zu geben, das betreffende Foto über einen dem Foto zugeordneten (Facebook-, Twitter- etc.-)Link mit Titel und Thumbnail auf Facebook in deren dortigen Accounts zu posten. Zu diesem Zweck räumt der Fotograf PHOTOCASE das Recht ein, dem Nutzer, der diese Möglichkeit nutzt, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
4.4 Der Fotograf gestattet es PHOTOCASE zudem, die Fotos zum Zwecke der Steigerung von Bekanntheit und Beliebtheit der Plattform zu nutzen, kurz: um PHOTOCASE als Internetangebot zu bewerben. Dies kann online über Banner, Layer und weitere übliche Werbeformen und offline, zum Beispiel in Anzeigen in Zeitschriften oder auf Veranstaltungen aller Art, geschehen. PHOTOCASE wird dabei den Fotografen als Urheber nennen, wenn dies technisch möglich ist. In jedem Fall wird der Fotograf über die Nutzung seines Fotos informiert.
Wenn der Fotograf der Nutzung seines/seiner Fotos gemäß dieser Ziffer 4.4 jedoch unterbinden will, hat er die Möglichkeit, dies durch das Entfernen des entsprechenden „Häkchen“ in den Einstellungen seines Nutzerprofils zu erklären.
4.5 PHOTOCASE darf Fotos des Fotografen ferner mit thematisch ähnlichen oder zusammenhängenden Fotos anderer Fotografen zu „Kollektionen“ zusammenfassen und diese Kollektionen als solche auf PHOTOCASE präsentieren.
4.6 Für die Einräumung der in Ziffer 4.1 bis 4.5 benannten Nutzungsrechte erhält der Fotograf über den Erhalt der Downloadcredits (Ziffer 3) hinaus keine Vergütung.
5.1 Wie bereits in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen erläutert, können die Downloader die Fotos der Fotografen auf PHOTOCASE herunterladen und nachfolgend im Rahmen der Downloader- Lizenzbedingungen nutzen oder als Print bestellen. Um dies zu ermöglichen, räumt der Fotograf PHOTOCASE die notwendigen Nutzungsrechte ein, die es PHOTOCASE ermöglichen, in der Folge dem Downloader seinerseits die für die vertragsgemäße Nutzung notwendigen Nutzungsrechte im Wege der Unterlizenz einzuräumen.
5.2 PHOTOCASE bietet den Downloadern verschiedene Lizenzen zur späteren Nutzung der Fotos an. Für jedes Foto verfügbar ist die Basislizenz (siehe unten Ziffer 6), während der Fotograf im Zuge der Finalisierung des Einstellens des einzelnen Fotos frei entscheiden kann, ob PHOTOCASE dem Downloader zusätzlich noch bestimmte erweiterte Nutzungsrechte anbieten können soll (siehe unten Ziffer 7).
Inhalt und Umfang der Basislizenz und der optionalen erweiterten Nutzungsrechte folgen aus den nachfolgenden Ziffern 6 und 7. Vor jedem Upload wird der Fotograf noch einmal detailliert über die bestehenden Optionen informiert, bevor er – mit Ausnahme der Basislizenz – seine Wahl trifft. Welche Nutzungsrechte dem Downloader an dem betreffenden Foto im Einzelnen eingeräumt werden, hängt also davon ab, wie der Downloader das Foto verwenden möchte und welche Rechteeinräumung der Fotograf für PHOTOCASE durch die vorgenommene Wahl der Nutzungsrechte ermöglicht hat.
5.3 PHOTOCASE beansprucht an den Fotos des Fotografen keine ausschließlichen Nutzungsrechte. Um PHOTOCASE jedoch rechtlich in die Lage zu versetzen, den Downloadern die Nutzung des Fotos im Rahmen der Basislizenz und ggf. der erweiterten Nutzungsrechte (vgl. unten Ziffern 6 und 7) im Wege der Unterlizenz zu ermöglichen, räumt der Fotograf PHOTOCASE diejenigen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte in der erforderlichen Anzahl ein, die PHOTOCASE hierfür benötigt. Der inhaltliche Umfang der jeweiligen Rechteinräumung nach dieser Ziffer 5.3 deckt sich mit den Inhalten und Umfängen der betreffenden Nutzungsrechte für den Downloader, wie sie in den Ziffern 6 und 7 beschrieben sind.
5.4 Die Einräumung der Nutzungsrechte an PHOTOCASE erfolgt, indem der Fotograf das bzw. die Fotos hochlädt, nachdem er im Zuge der Finalisierung des Einstellens des/der Fotos nochmals über die Basislizenz und die optionalen erweiterten Nutzungsrechte informiert wurde und seine Auswahl getroffen hat. Das Angebot des Fotografen liegt im Klicken des „Upload“-Buttons und dem Absenden des Upload-Formulars. PHOTOCASE nimmt dieses Angebot durch das Verfügbarmachen des Fotos im persönlichen Bereich des Fotografen auf der Website an.
5.5 Die vorstehenden Ziffern 5.1 bis 5.4 gelten auch, soweit einzelne Fotos Teil von Kollektionen (vgl. Ziffer 4.5) sind und der Downloader die Kollektion, das heißt alle in der Kollektion enthaltenen einzelnen Fotos, zur Nutzung herunterlädt.
Die Basislizenz, die PHOTOCASE den Downloadern nach der Rechteeinräumung durch den Fotografen anbietet, erlaubt die folgende Verwendung der Fotos:
6.1 Die Basislizenz berechtigt zunächst zum Download, d.h. zur Speicherung des Fotos, und Verwendung desselben im privaten Bereich sowie zu kommerziellen Zwecken nach den Maßgaben dieser Ziffer 6.1. Darüber hinaus gestattet sie die Nutzung des Fotos als Bestandteil von „eigenständigen grafischen Werken“ oder in einem „redaktionellen Rahmen“. Eigenständige grafische Werke in diesem Sinn sind neue, durch den Downloader geschaffene Werke, die das betreffende Foto zum Bestandteil haben, wie z.B. Collagen, Internetseiten, Printprodukte, Werbemittel und Materialen zur Promotionszwecken. „Redaktioneller Rahmen“ bedeutet die Verwendung des Fotos für redaktionell gestaltete, journalistisch aufbereitete Print- oder Onlineartikel, das heißt Veröffentlichungen, die textbasiert sind und sich des Fotos zur Erläuterung, Veranschaulichung, Informationsvermittlung oder grafischen Gestaltung des Texts bedienen. Das Foto darf nach dieser Maßgabe ebenso in TV- und Videobeiträgen und/oder für die Buchcover- und Tonträgerhüllengestaltung verwendet werden. Zur Erstellung eines eigenständigen grafischen Werkes oder für eine Verwendung im redaktionellen Rahmen im Sinne dieser Ziffer 6.1 darf das Foto grundsätzlich auch bearbeitet werden.
Die Basislizenz berechtigt im Folgenden dazu, das auf diesem Weg geschaffene eigenständige grafische Werk oder die redaktionell gestalteten, journalistisch aufbereiteten Inhalte mit dem Foto unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ziffern 6.2 bis 6.4 durch Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und sonstige Handlungen umfassend zu verwerten. Hierfür räumt PHOTOCASE dem Downloader die erforderlichen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an dem Foto ein.
6.2 In den folgenden Fällen ist die berechtigte Verwendung des Fotos durch den Downloader von der direkt beim Fotografen des Fotos einzuholenden Zustimmung abhängig:
Die vorstehenden Maßgaben gelten entsprechend auch für eine Bearbeitung oder andere Veränderung des betreffenden Fotos selbst.
6.3 Folgende Verwendungen sind im Rahmen der Basislizenz grundsätzlich unzulässig. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, in Bezug auf einzelne grundsätzlich unzulässige Nutzungsarten entsprechend erweiterte Nutzungsrechte über die entsprechenden Zusatzlizenzen zu erwerben.
Grundsätzlich unzulässig ist weiterhin eine Nutzung der Fotos im Zusammenhang mit beleidigenden, diffamierenden, rassistischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonst wie rechtswidrigen Inhalten. Das gilt insbesondere mit Bezug auf auf dem Foto abgebildete Personen.
Der Downloader hat den Fotografen bei der Verwendung des Fotos im Impressum oder am Bild als Urheber mit Namen, und soweit dies nicht möglich ist, mit seinem Benutzernamen bei PHOTOCASE zu nennen (Urhebernennung). Zugleich damit ist PHOTOCASE als Quelle des Fotos zu bezeichnen (Quellennennung). Bei einer Verwendung in Online-Angeboten muss die Nennung mit einem Link zu der Webseite PHOTOCASE unterlegt sein. Eine zulässige Urheber- und Quellenangabe würde daher lauten: „Foto: [Name des Fotografen]./ Quelle PHOTOCASE [in Online-Angeboten entsprechend verlinkt]“.
Fotos dürfen jedoch auch ohne Urhebernennung und Quellenangabe genutzt werden, sofern, wenn verfügbar, die entsprechenden erweiterten Nutzungsrechte erworben werden.
Folgende erweiterte Nutzungsrechte stehen zur Wahl und können vom Downloader kombiniert erworben werden:
Diese Option gestattet die Verwendung des Fotos wie unter der Basislizenz. In Abweichung von Ziffer 6.3 der Basislizenz entfällt jedoch die Begrenzung auf die maximale Auflagenhöhe.
Diese Option gestattet die Verwendung des Fotos wie unter der Basislizenz. In Abweichung von Ziffer 6.4 der Basislizenz ist der Downloader aber nicht verpflichtet, den Fotografen als Urheber des Fotos (oder PHOTOCASE als Quelle des Fotos) zu benennen.
Diese Option gestattet die Verwendung des Fotos wie unter der Basislizenz. In Abweichung von Ziffer 6.3 der Basislizenz ist jedoch die Herstellung eines eigenständigen grafischen Werkes im Sinne von Ziffer 6.1 der Basislizenz nicht erforderlich. Es ist vielmehr auch erlaubt, das Foto auf Produkten, auf denen ausschließlich oder in erster Linie das Foto abgebildet ist, zu nutzen und zu gewerblichen Zwecken nach den nachfolgenden Maßgaben Dritten zum Kauf anzubieten. Die folgenden Verwendungen sind hiernach gestattet:
Bedruckte Erzeugnisse:
Elektronische Erzeugnisse:
Sollen mehr als die angegebenen Stückzahlen hergestellt und vertrieben werden, kann das gewünschte Foto ein weiteres Mal entsprechend diesen Bedingungen lizenziert werden. Ausgeschlossen bleibt jedoch auch hier die Verwendung in Fotodatenbanken, Fotokatalogen, CMS-Systemen und artverwandten Sammlungen.
8.1 Der Fotograf räumt PHOTOCASE ferner das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das jeweilige Foto auf Bestellung eines Nutzers als Fotodruck (Print) in der gewünschten Größe zu liefern und es zu diesem Zweck selbst oder durch entsprechende Dienstleister zu vergrößern, durch Druck oder vergleichbare Verfahren zu vervielfältigen und den gefertigten Print im Wege der körperlichen Verbreitung an den Kunden zu versenden. Der Kunde erhält an dem Foto keinerlei Nutzungsrechte eingeräumt. Es wirken zu Gunsten des Kunden jedoch der Erschöpfungsgrundsatz aus § 17 UrhG sowie ggf. anwendbare gesetzliche Schrankenregelungen.
8.2 PHOTOCASE behält es sich als Option vor, Fotos von dritten Anbietern, wie zum Beispiel Internetfotoagenturen, zur Lizenzierung durch deren Kunden anbieten zu lassen. Hierzu muss der Fotograf jedoch seine Zustimmung erteilen, entweder auf Anfrage von PHOTOCASE oder indem PHOTOCASE den Drittvertrieb als weitere Wahlmöglichkeit in den Finalisierungsprozess des Einstellens des Fotos integriert. Der Fotograf räumt dann durch seine Zustimmung PHOTOCASE die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht, dem Drittanbieter seinerseits die erforderlichen Nutzungsrechte für den Vertrieb im Wege der Unterlizenz einzuräumen oder zu übertragen.
Da PHOTOCASE neben den weiterhin bestehenden Interessen und Rechten des Fotografen auch ein eigenes Interesse daran hat, dass weder die Nutzer noch Dritte die dem Fotografen weiterhin zustehenden urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Fotos verletzen, ermächtigt der Fotograf PHOTOCASE, Urheberrechts- und Leistungsschutzrechtsverletzungen an seinen Fotos auch selbst, im eigenen Namen, zu verfolgen und die entsprechenden Rechte und Ansprüche geltend zu machen.
PHOTOCASE beteiligt den Fotografen an den durch die entgeltpflichtigen Downloads seiner Fotos wie auch etwaigen Prints erzielten Einnahmen nach den folgenden Maßgaben:
10.1 Sofern der Download eines Fotos unter Einsatz von entgeltlich erworbenen Downloadcredits oder gegen unmittelbare Bezahlung erfolgt ist, hat der Fotograf Anspruch auf 40% des Netto-Betrages, den der Downloader an PHOTOCASE für die Möglichkeit des Downloads und der Lizenzierung letztlich gezahlt hat. Darüber hinaus ist ein Punktesystem vorgesehen, welches die prozentuale Beteiligung des Fotografen auf bis zu 60% erhöhen kann (Details hier). Den Stand des aktuellen Beteiligungssatzes und seinen Punktestand kann der Fotograf in seinem persönlichen Bereich auf der Website einsehen. Bei Fotografen, die sich vor dem 19. Juni 2010 registriert hatten, ist die Mindestbeteiligung generell von 40% auf 50% erhöht.
Unter „Netto-Betrag“ ist stets das vom Downloader brutto geleistete Entgelt abzüglich der darauf ggf. angefallenen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger von Seiten des genutzten Zahlungsdienstanbieters erhobener Gebühren zu verstehen.
10.2 Die in Ziffer 10.1 genannten Beteiligungssätze gelten auch dann, wenn im Einzelfall rabattiert (z.B. mit einem Rabattcode) erworbene Downloadcredits genutzt oder Kollektionen mit einem Mengenrabatt hinsichtlich der einzusetzenden Downloadcredits heruntergeladen wurden. Es kommt stets ausschließlich darauf an, was für den konkreten Download tatsächlich eingesetzt bzw. bezahlt werden musste.
10.3 Die in Ziffer 10.1 beschriebene Beteiligung gilt entsprechend auch bei bestellten und bezahlten Prints (Ziffer 8.1) sowie hinsichtlich eines Drittvertriebs (Ziffer 8.2).
10.4 Das jeweilige Guthaben aus dem Download seiner Fotos schreibt PHOTOCASE dem Fotografen in dessen Benutzerkonto umgehend gut. Der Fotograf kann den Stand seines Guthabens jederzeit in seinem persönlichen Bereich bei PHOTOCASE einsehen.
10.5 PHOTOCASE bringt das Guthaben zur Auszahlung, wenn das Guthaben mindestens EUR 100,00 erreicht hat und der Fotograf die Auszahlung beantragt. Für diesen Antrag muss der Fotograf lediglich den dafür vorgesehenen Link in seinem persönlichen Bereich anwählen, seine Kontodaten mitteilen sowie angeben, ob er umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Fotografen kann die Auszahlung des Guthabens im Einzelfall auch zum Ende eines Monats erfolgen, frühestens jedoch, wenn das Guthaben einen Stand von 10,00 EUR erreicht hat. Sofern der Fotograf sein Bankkonto bei einer Bank außerhalb des Euro-Raums unterhält, gehen die für Auslandsüberweisungen entstehenden erhöhten Bankgebühren zu seinen Lasten. Alternativ kann der Fotograf einen Paypal-Account für die Auszahlung angeben.
10.6 Hat der Fotograf bei Beendigung der Nutzungsvereinbarung (vgl. Ziffer 9 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen) noch ein Guthaben, wird dieses ungeachtet der jeweiligen Höhe 14 Tage nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung ausgezahlt.
10.7 Der Fotograf erhält mit der Auszahlung seines Guthabens eine ordentliche Gutschrift von PHOTOCASE.
10.8 Die in dieser Ziffer 10 beschriebene Vergütung des Fotografen ist abschließend.
Der Fotograf ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Fotos und deren Inhalte allein verantwortlich – auch gegenüber PHOTOCASE. Der Fotograf gewährleistet gegenüber PHOTOCASE ferner, dass er zur Einräumung der in den Ziffern 4, 5, 6 sowie ggf. 7 und 8 dieser Fotografen Lizenzbedingungen genannten Rechte rechtlich in der Lage ist, dass also insbesondere der Lizenzierung der Fotos durch PHOTOCASE an die Downloader keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen, sowie dass seine Fotos generell nicht gegen Dritten zustehende Rechte verstoßen (siehe auch unten Ziffer 12).
Vor diesem Hintergrund hat der Fotograf vor dem Upload insbesondere die folgenden typischen Problemfelder zu beachten und seine Fotos daraufhin sorgfältig zu prüfen:
Die Einstellung eines Fotos in PHOTOCASE ist nicht gestattet, wenn
PHOTOCASE verbietet die Einstellung von Fotos, die verleumderischer oder ehrverletzender Natur sind, einen pornografischen, obszönen oder sexuell herabwürdigenden Inhalt haben oder rassistisch oder gewaltverherrlichend sind.
Es ist grundsätzlich zulässig, Gegenstände oder Gebäude zu fotografieren und das entstandene Foto zu verwenden, indem man es z.B. in PHOTOCASE einstellt. Jedoch gilt wie immer: Keine Regel ohne Ausnahme:
Grundsätzlich gilt, dass Personen nur abgebildet und die entstandenen Fotos nur veröffentlicht werden dürfen, wenn die betreffenden Personen hierfür ihre Zustimmung erteilt haben. Diese Zustimmung muss schriftlich (mittels Unterschrift der betreffenden Personen) erfolgen, auch die Nutzung auf und etwaige Lizenzierung durch PHOTOCASE und die spätere vertragsgemäße Nutzung durch den Downloader nach den Bestimmungen dieser Fotografen Lizenzbedingungen umfassen und bei Nachfragen nachgewiesen werden. Bei nicht volljährigen Personen muss das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Hiervon wird zwar bei sogenannten Personen der Zeitgeschichte eine Ausnahme gemacht. Da der Fotograf am Ende über die Lizenzierung durch PHOTOCASE jedoch dem Downloader auch die kommerzielle, das heißt nicht-redaktionelle Nutzung des Fotos in einem bestimmten Umfang gestattet, ist auch die Einstellung von Fotos von Personen der Zeitgeschichte bei PHOTOCASE nicht gestattet, es sei denn es liegt eine entsprechende Zustimmung vor;
Ohne gesonderte Zustimmung dürfen Fotos von Personen jedoch eingestellt werden, wenn die abgebildete Person nur Beiwerk ist, das heißt neben dem Hauptmotiv des Fotos in der Aufmerksamkeit des Betrachters weitgehend in den Hintergrund tritt und keinen Einfluss auf das Thema des Bildes hat. Oder auch, wenn die Person nicht erkennbar, beispielsweise von hinten oder im Anschnitt, ohne besondere Merkmale fotografiert wurde.
Aufnahmen auf Privatgeländen bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Inhabers des Hausrechts.
Fotos aus der Privatsphäre sind ohne Zustimmung der betreffenden Person unzulässig. Dies gilt zum Beispiel für Fotos, die den Garten einer Person abbilden oder durch ein Fenster gemacht sind. Unzulässig sind ebenfalls Fotos von Dingen, die einen Rückschluss auf eine bestimmte Person zulassen, so zum Beispiel von Türschildern oder Kfz-Kennzeichen.
12.1 Der Fotograf unterliegt den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen und haftet auch anderweitig gegenüber PHOTOCASE nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12.2 Der Fotograf stellt bzw. hält PHOTOCASE insbesondere vor dem Hintergrund von Ziffer 11 und den durch die dortigen Regelungen bekräftigten Verpflichtungen des Fotografen von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten und etwaig zu leistenden Schadensersatzzahlungen, in vollem Umfang frei,
PHOTOCASE wird den Fotografen unverzüglich über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich nötig und/oder möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Der Fotograf wird PHOTOCASE gegenüber die erforderlichen Nachweise über seine Berechtigung erbringen, das Foto wie bei PHOTOCASE vorgesehen zu verwenden (z.B. durch Übersendung des Model-Release), und auch sonst alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt erteilen.
Auf die Fotografen Lizenzbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.
© Copyright 2010 Photocase. Alle Rechte vorbehalten.